Als Mitinitiator eines entsprechenden Gesetzentwurfs habe ich kürzlich mit Mitgliedern der Katholischen Studentenverbindung Albertia München über die heikle Thematik „Suizidassistenz“ diskutiert. Nachdem das Bundesverfassungsgericht 2020 das alte Gesetz dazu für nichtig erklärt hatte, muss der Gesetzgeber eine Neuregelung finden, wenn er nicht in Kauf nehmen will, dass sog. „Sterbehilfevereine“ den Tod von suizidgefährdeten Menschen schneller herbeiführen, als ihnen eigentlich bewusst ist.
Keine leichte Materie…