Letzte Sitzungswoche habe ich in der Bundespressekonferenz in Berlin einen Gesetzentwurf zur Neuregelung der Suizid-Assistenz vorgestellt, den ich mit fünf anderen Kolleginnen und Kollegen überfraktionell erarbeitet habe. Diese Neuregelung war notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht mit Urteil vom 26. Februar 2020 das vorherige Gesetz zur Strafbarkeit der geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung für verfassungswidrig erklärt hatte.
Um hier keinen rechtsfreien Raum entstehen zu lassen und um erwartbaren Missbrauch durch gewinnorientierte, teils dubiose Sterbehilfe-Vereine zu verhindern, setzen wir das Gesetz erneut und verfassungskonform auf, indem wir dafür Sorge tragen, dass Suizidgefährdete diesen Entschluss aus freiem Willen und ohne äußeren Druck fällen. Mit einem umfassenden psychiatrischen und ärztlichen Beratungsangebot wollen wir die Selbstbestimmung der sterbewilligen Menschen stärken – um sie im Idealfall von ihrem Entschluss abzubringen. Denn der Schutz des Lebens geht uns über alles.
Den Gesetzentwurf können Sie [hier] und den Antrag [hier] im Wortlaut nachlesen.