Renten der Conterganopfer gerettet!

22.Juni 2020 | Aktuelles

Seit Jahrzehnten übernimmt der deutsche Staat Verantwortung für die Opfer des Medikamenten-Skandals „Contergan“. Ende der 50er-, Anfang der 60er-Jahre wurde ein Medikament mit dem Wirkstoff Thalidomid und dem Namen Contergan als rezeptfreies Schlaf- und Beruhigungsmittel verkauft. Frauen, die dieses Medikament während der Schwangerschaft eingenommen hatten, haben Kinder mit schweren Fehlbildungen geboren. Viele dieser Kinder sind unmittelbar nach der Geburt oder wenig später verstorben. Zum Teil reichte schon die Einnahme einer einzigen Tablette, um den Schaden auszulösen.

Die Firma Grünenthal GmbH, die das Medikament Contergan entwickelt hatte, zahlte damals im Rahmen eines Vergleiches eine Entschädigung in Höhe von 100 Millionen D-Mark in die Stiftung „Hilfswerk für behinderte Kinder“ ein. Im Gegenzug wurden weitere Ansprüche gegen den Hersteller in gesetzliche Leistungsansprüche umgewandelt, die über die heutige „Conterganstiftung“ ausgeschüttet werden.

Contergan hat nicht nur das Schicksal von Einzelnen, sondern oft ganzer Familien bestimmt. Die Kinder, die überlebt haben, sind heute erwachsen und haben oft einen sehr langen Leidensweg hinter sich.

Leider wurde das Thema Contergan Ende letzten Jahres wieder aktuell. Zahlreichen Geschädigten, vor allem aus Brasilien, wurde mittgeteilt, dass ihr Anerkennungsstatus als Conterganopfer neu geprüft werde und damit verbunden auch die Rentenauszahlungen seien. Viele Menschen sahen dadurch plötzlich ihre Lebensgrundlage bedroht.

Für mich war klar: Eine Aberkennung der Leistungen darf es nicht geben!

Nach 50, zum Teil über 60 Jahren ist es schwierig nachzuweisen, welches Medikament die Mutter in der Schwangerschaft genommen hat und dass die Fehlbildung die Folge eines thalidomidhaltigen Präparats der Firma Grünenthal ist.

Deshalb haben wir schnell, umfassend und pragmatisch gehandelt, und ein 5. Änderungsgesetz zum Conterganstiftungsgesetz beschlossen, um eine umfassende Rechtssicherheit herzustellen, damit die betroffenen Contergangeschädigten nicht unnötig lange in der Sorge um ihre wirtschaftliche Existenz leben müssen.

Das neue Änderungsgesetz stellt sicher, dass kein Conterganopfer, das oft Jahrzehnte lang Renten von der Conterganstiftung bezogen hat, diese verlieren wird, wenn es nicht vorsätzlich falsche oder vorsätzlich unvollständige Angaben gemacht hat.

Die Betroffenen können sich dadurch auf die Anerkennung ihres Status und ihrer Leistungen verlassen.Statt zu bangen und zu kämpfen können sie ihren verbleibenden Lebensweg möglichst sorgenfrei planen. Zudem haben wir eine Fördergrundlage für medizinische Kompetenzentren geschaffen, die die Geschädigten beispielsweise mit Reha-Maßnahmen und anderen Behandlungen medizinisch unterstützt.

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